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EMV » Elektro-Magnetische Verträglichkeit

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I. Grundsätzliches:

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Sie machen sich Sorgen wegen der Leistungsabgabe bei Funkstationen?

    • Wir nehmen diese Sorgen ernst!

    • Wir verweisen nicht einfach auf das Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte.

    • Wir behaupten nicht einfach, die Ungefährlichkeit von Funkwellen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sei bewiesen.

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Wir orientieren uns vielmehr an den Empfehlungen des durchaus kritischen, renommierten Externer Link Ecolog-Instituts in Hannover. Das Ecolog-Institut wertet regelmäßig die vorhandenen wissenschaftlichen Studien aus und erarbeitet daraus Empfehlungen für den Gesetzgeber, Anlagenbetreiber und Nutzer.

Dabei geht das Ecolog-Institut, im Gegensatz zum Gesetzgeber und den großen Mobilfunk-Betreibern, vom Vorsorgegedanken aus: Es fordert Grenzwerte, die um einen Sicherheitsfaktor 10 unter solchen Werten liegen, bei denen sich in Studien auch nur Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen ergeben haben. Gesetzgeber und Mobilfunkbetreiber schieben aber bisher die volle Beweislast für die Gefährlichkeit den betroffenen Bürgern zu.

Wir machen uns den verantwortungsbewußten Vorsorgeansatz des Ecolog-Instituts zu Eigen und planen unsere ireless-DSL-Anlagen so, dass der vom Ecolog-Institut empfohlene Vorsorgegrenzwert eingehalten wird. Dieser Vorsorgegrenzwert liegt 1000mal niedriger als der gesetzliche Grenzwert (0,01 statt 10 W/m²)

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Die Kernaussage des Ecolog-Instituts geben wir hier im Wortlaut wieder.

Vorsorgeempfehlungen

Die aktuelle Auswertung der wissenschaftlichen Literatur durch das Ecolog-Institut hat die Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder bei Leistungsflussdichten unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV (Externer Link) verstärkt.

Das Ecolog-Institut bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Beachtung des Vorsorgeprinzips. Insbesondere im Zusammenhang mit der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen, dem Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze aber auch im Hinblick auf den Aufbau der Senderinfrastruktur für den digitalen Rundfunk und das digitale Fern­sehen sowie vor dem Hintergrund wachsender Expositionen durch die Emissionen von Anlagen, die nicht den Bestimmungen des BImSchG (Externer Link) unterliegen, bestätigt das Ecolog-Institut seine Vorsorgeempfehlungen:

  • Die Belastung der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder sollte so gering wie möglich gehalten werden. Die Betreiber emittierender Anlagen sollten verpflichtet werden, das Prinzip der Expositionsminimierung bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, ihrer technischen und baulichen Ausführung sowie ihrem Betrieb anzuwenden und dies im Rahmen des Standortgenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Die Leistungsflussdichte der hochfrequenten Gesamtexposition sollte in sensiblen Bereichen (Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser) 0,01 W/m² nicht überschreiten. Dieser Vorsorgewert bezieht sich auf den Außenraum und die maximal möglichen Emissionen der Anlagen, deren Felder zur Exposition beitragen.

Zusätzlich empfiehlt das Ecolog-Institut, angeregt durch die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (Externer Link SSK 2001):

  • Die Immissionen durch einzelne Verursacher sollten deutlich unterhalb des Vorsorgewertes gehalten werden. Immissionen durch einzelne Technologien, wie Mobilfunk, Radio oder Fern­sehen, sollten in der Summe auf maximal 30 Prozent des Vorsorgewertes begrenzt werden.Mit dieser zusätzlichen Empfehlung wird versucht, den verschiedenen Technologien jeweils ei­gene Immissionsspielräume einzuräumen, Spielraum für die Nutzung zukünftiger Technolo­gien zu behalten und den steigenden Belastungen aus Quellen Rechnung zu tragen, die nicht unter die 26. BImSchV (Externer Link) fallen (Mobiltelefonen, schnurlose Telefone, Bluetooth, W-LAN usw.).

Der vom Ecolog-Institut empfohlene Vorsorgewert soll die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens schützen. Er basiert auf den Werten für die Leistungsflussdichte, bei denen es ernst zu nehmende wissenschaftliche Hinweise auf solche Wirkungen gibt. Der Vorsorgewert wurde als "1/10 des niedrigsten dieser Werte bestimmt"

(Quelle: Biologische Wirkungen schwacher HF-Felder und Empfehlungen zur Begrenzung der Expositionen durch Funksendeanlagen, Ecolog-Institut 2003
Externer Link kompletten 12-seitigen Bericht aufrufen)

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II. ireless-DSL:

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Gehen wir ins Detail. Das geplante ireless-DSL-Funknetz funkt genau wie Wireless-LAN (Externer Link WLAN) in derselben Kategorie wie Mobiltelefonen, Schnurlos-Telefone (Externer Link DECT) und Bluetooth-Endgeräte: Im Mikrowellenbereich zwischen 1 und 10 GHz. Die Belastung durch ireless-DSL (3,5 und 5.6 GHz-Bereich) ist aber nicht annähernd mit der von anderen Funk-Endgeräten vergleichbar.

Mobiltelefonen, Radio-/Fernsehsender oder UMTS-Sender belasten die Umwelt durch Funkwellen bis zu 10.000-mal stärker, als ireless-DSL-Stationen.

Dies geht aus einer Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Monat April 2004 hervor. Die Studie ist für WLAN erstellt worden, für unser ireless-DSL bedienen wir uns einer ähnlichen Funktechnik.

Deshalb werden WLAN’s seit Jahren bedenkenlos in Schulen (Laptop-Klassen) und sogar Krankenhäusern incl. Operationssälen verwendet.

Dazu kommt noch der folgende Gesichtpunkt: Die Funkbelastung durch einen Sender nimmt sehr stark mit zunehmender Entfernung vom Sender ab (genauer: mit den Quadrat der Entfernung [ Externer Link / Externer Link ] ). Zehnfache Entfernung bedeutet nur noch 1/100stel Funkbelastung. Dies gilt für alle Wellen (Licht, Wärme etc.) und kann ganz einfach an jeder Wärme- oder Lichtquelle (z.B. UV-Bräunungslampe) nachvollzogen werden. Während man sich an einer Glühbirne oder Bräunungslampe in 10cm Entfernung schnell verbrennt, passiert in 10m Entfernung auch in 24 Std. nicht wesentliches.

Im Gegensatz zu Mobiltelefonen oder Schnurlostelefonen hält sich niemand die Empfangsantennen für ireless-DSL an den Kopf. Die Antennen werden vielmehr im Außenbereich angebracht und bündeln die Sendeleistung in Richtung des ireless-DSL-Sendemastes. Durch diese Richtwirkung und die entfernte Anbringung verringert sich bei den häuslichen ireless-DSL-Empfängern die sowieso schon sehr geringe Funkbelastung weiter um ca. das Hundertfache gegenüber dem in der Tabelle angegebenen Wert!

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Die folgende Tabelle zeigt eindrucksvoll die Unterschiede in der Leistungsabgabe. Sie macht deutlich, dass selbst bei einer nur 15 m entfernten ireless-DSL-Basisstation auf jeden Fall die Vorsorgegrenzwert-Empfehlung des Ecolog-Instituts eingehalten wird.

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Leistungsabgaben im Vergleich

Leistungsabgaben im Vergleich

Leistungsabgaben im Detail
1 gesetzlicher Grenzwert: Deutschland
Leistungsabgabe: 10,00 W/m²
2 gesetzlicher Grenzwert: Schweiz
Leistungsabgabe: 0,1 W/m²
3 Empfohlener Grenzwert: Ecolog-Institut
Leistungsabgabe: 0,01 W/m²
4 Mobiltelefon Abstand ca. 0.1m
Leistungsabgabe: 12,5 - 42,5 W/m²
5 DECT Schnurlos-Telefon Abstand ca. 0.1m
Leistungsabgabe: 1,00 W/m²
6 DECT Schnurlos-Basisstation Abstand ca. 1m
Leistungsabgabe: 0,02 W/m²
7 ireless-DSL der Stadtwerke Marburg Abstand 15m da Montage am Hausdach / Mastanlagen meist höher als 15m
Leistungsabgabe: 0,006 W/m²

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III. Fazit:

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Die Funkemissionen der ireless-DSL-Sender und Empfänger liegen um Größenordnungen (Faktor 1000 bis 10.000) unter der von Mobilfunk und Schnurlostelefonen; sie erfüllen mühelos auch unter Vorsorgegesichtspunkten erstellte Vorsorgegrenzwerte mobilfunkkritischer Institute.
Die gerichtete Abstrahlung und große Entfernung vom Körper verringert die Exposition weiter. Ungeachtet der kontrovers diskutierten Problematik beim Mobilfunk bestehen daher bei unserem ireless-DSL keine gesundheitlichen Bedenken.